27. April 2024

Sozialleistungs Nachweise bei Erst-Registrierung

Aufgrund der immer weiter steigenden Zahl der Asylanträge kann unser kleiner ehrenamtlicher Verein die hohe Zahl der Registrierungen nicht mehr bewältigen!
Registrierungen mit einem Sozialleistungsnachweis aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können ab 1.1.2024 leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Weiterhin gültige Sozialleistungsnachweise:
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe

24. Januar 2023

Zugangsdaten Ihrer Erst-Registrierung

Bei Ihrer Erst-Registrierung übermitteln wir Ihnen Ihre persönlichen Erst-Registrierungs-Zugangsdaten für Ihren dauerhaften Zugang zu Ihren persönlichen Daten. Bitte heben Sie Ihre Erst-Registrierungs-Zugangsdaten gut auf. Dann können Sie immer selbstständig sofort darauf zurückgreifen. Sie brauchen diese Zugangsdaten das ganze Jahr über.

Wozu brauchen Sie Ihre Erst-Registrierungs-Zugangsdaten?

  • Ablauf Ihrer Freischaltung überprüfen
  • Bei Umzug Änderungen Ihrer Adressangaben vornehmen
  • Bei Geburt weiteres Kind Ihrem Account hinzufügen
  • Aktuelle Sozialleistungsbescheinigungen hochladen

Aufgrund von mehreren Tausend Anfragen jährlich entstehen immer Wartezeiten für das „individuelle“ Raussuchen Ihrer Daten.
Ab 2024 können Anfragen nur noch mit Ihrem persönlichen Kennzeichen bearbeitet werden.