Aufgrund der immer weiter steigenden Zahl der Asylanträge kann unser kleiner ehrenamtlicher Verein die hohe Zahl der Registrierungen nicht mehr bewältigen!
Registrierungen mit einem Sozialleistungsnachweis aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Weiterhin gültige Sozialleistungsnachweise:
Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
Arbeitslosengeld II
Bürgergeld
Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe
Unterstützung durch Bildung und Teilhabe (BuT)
(Rentenbescheide können leider nicht berücksichtigt werden.)