Aufgrund der immer weiter steigenden Zahl der Asylanträge kann unser kleiner ehrenamtlicher Verein die hohe Zahl der Registrierungen nicht mehr bewältigen!
Registrierungen mit einem Sozialleistungsnachweis aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können ab 1.1.2024 leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Weiterhin gültige Sozialleistungsnachweise:
Arbeitslosengeld I oder II oder Sozialgeld
Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe